Wohnung inserieren: welche Zimmer werden gezählt?
Inhaltsverzeichnis
Ein Wohnungsinserat sollte so detailliert wie möglich beschrieben werden, sodass potenzielle Mieter und Käufer eine genaue Vorstellung vor dem Objekt haben. Die Anzahl der Zimmer und deren Beschreibung spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Definition eines Zimmers
Bei einem Zimmer handelt es sich um einen umschlossenen Teil der Wohnung. In der Regel verfügen Zimmer über Wände, Boden, Türe und Decke. Üblicherweise sind die Zimmer auch mit eigenen Fenstern ausgestattet, dies ist aber nicht zwingend ein Muss. Die einzelnen Zimmer dienen als Wohn- und/oder Aufenthaltsraum.
Generell lässt sich sagen, dass zu den Zimmern die folgenden Räume zählen:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Arbeitszimmer
- Esszimmer
In Wohnungsinseraten werden diese Zimmer oft summiert und dann in ihrer Gesamtzahl angeführt – wie beispielsweise 1-Zimmer-Wohnung oder 2-Zimmer-Wohnung. Um welche Zimmer es sich handelt, wird in der Regel im Wohnungsinserat zusätzlich erörtert.
Was zählt nicht als Zimmer?
Eine Wohnung besteht in der Regel nicht nur aus unterschiedlichen Zimmern, sondern zusätzlich aus weiteren Räumen. In diese Kategorie fallen jene Räume, die nicht ausdrücklich dem Wohnzweck dienen, wie beispielsweise Badezimmer. Zusätzlich werden folgende Räumlichkeiten nicht als Zimmer gewertet:
- Küche
- Badezimmer/Dusche
- Flur
- Abstellraum
- Garage
- Liftschacht
Sonderfall: Wohnküche
Immer mehr Wohnungen sind heutzutage mit einer Wohnküche ausgestattet. Hierbei handelt es sich um eine Küche, die gleichzeitig als Wohn- und Aufenthaltsraum dient. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Küche eins mit dem Wohn- oder Esszimmer ist. In Inseraten werden Wohnküchen zu den „gewöhnlichen“ Zimmern und somit zur Gesamtzahl der Zimmer gezählt. Nicht selten kommt es vor, dass diese jedoch nicht als „ganzes“, sondern als „halbes“ Zimmer angeführt werden.
Ganze Zimmer und halbe Zimmer
In einigen Wohnungsinseraten werden Räumlichkeiten in „ganze“ und „halbe“ Zimmer unterteilt. Hierzu zählen aber nicht nur Wohnküchen, sondern auch kleinere, gewöhnliche Zimmer, wie das Schlaf- oder Esszimmer. Entscheidend hierbei ist die jeweilige Zimmergröße:
- ganzes Zimmer: über 10 m²
- halbes Zimmer: mind. 6 m², kleiner als 10 m²
- Wohnküchen werden oft zu den halben Zimmer gezählt
Die Richtlinie in Bezug auf „halbe Zimmer“ wurde im März 1951 ins Leben gerufen und in der DIN 1283 geregelt, allerdings 1980 wieder außer Kraft gesetzt. Es handelt sich hierbei somit um keine gültige Definition laut Mietrecht, sondern vielmehr um eine umgangssprachliche Bezeichnung für kleine Zimmer. Dementsprechend bietet sie auch keinen verlässlichen Anhaltspunkt, sind aber bei Wohnungsinseraten nach wie vor gang und gäbe.