Traglast Balkon: Standard Belastung pro m²

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Balkone am Haus lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise nutzen. Natürliche Grenzen setzt die Traglast des Bauwerks. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Belastung möglich ist.
Statische Vorgaben
Ganz gleich, um welches Material oder welche Art der Konstruktion es sich handelt – alle Balkone müssen zwischen 400-500 Kilogramm pro Quadratmeter aushalten können. Dies ist in der DIN EN 1991-1-1:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 (hat DIN 1055-3 ersetzt) geregelt.
Unterschiedliches Material
Für die konkrete Belastbarkeit eines Balkons kommt es auf das Material an. Stahlbeton oder Metall gelten als die Materialien, die Belastungen am besten aushalten. Holz ist demgegenüber weniger gut geeignet. Schließlich ist dies witterungsanfälliger.
Maximale Belastungsgrenze
Jeder Balkon hat eine begrenzte Tragfähigkeit. Konstruktion und Material entscheiden über die maximale Belastungsgrenze. Grundsätzlich sollten sie die maximale Belastung immer im Blick behalten, um Schäden zu verhindern. Schlimmstenfalls kann das Bauwerk einstürzen, falls Sie die Belastungsgrenze ignorieren.

Richtwerte pro Quadratmeter
Die statischen Vorgaben unterscheiden sich je nach Baujahr des Gebäudes. Die Richtwerte stehen in der einschlägigen DIN EN 1991-1-1:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 (hat DIN 1055-3 ersetzt). Balkone müssen mindestens das folgende Gewicht aushalten:
- Gebäude mit Baujahr bis 2010: 500 Kilogramm pro Quadratmeter
- Gebäude mit Baujahr ab 2010: 400 Kilogramm pro Quadratmeter
Belastungsgrenze sinkt
Die Einhaltung der Richtwerte ist für den Bau des Balkons erforderlich. Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass die Konstruktion bedenkenlos allen Anforderungen in Zukunft Stand halten wird. Im Laufe der Jahre verringert sich die maximal mögliche Belastung. Witterungseinflüsse beeinträchtigen das Material und sorgen für eine sinkende Traglast.
Alltägliche Nutzung
Bei einer alltäglichen Nutzung können Sie den Balkon bedenkenlos betreten. Schließlich erreichen Balkongarnitur, Blumentöpfe und eine angemessene Anzahl an Personen nur selten die erlaubte Belastung. Diese Art der Alltagsnutzung ist kein Problem für die Balkonkonstruktion. Anders sieht dies nur aus, wenn Hausbesitzer ihre Balkone außergewöhnlich nutzen.
Außergewöhnliche Nutzung
Unter bestimmten Umständen kann die Nutzung des Balkons jedoch Probleme bereiten. Dies ist beispielsweise bei schweren Konstruktionen der Fall:
- Planschbecken
- Sandkasten
- Hochbeet
- Whirlpool
Regelmäßige Kontrolle
Eine regelmäßige Kontrolle ist empfehlenswert, um Beschädigungen des Balkons frühzeitig zu erkennen. Größere Schäden fallen naturgemäß schneller auf. Zugleich sollten Sie auch kleine Risse und Schäden im Blick behalten. Erste Anzeichen für eine Gefährdung unterscheiden sich je nach Werkstoff:
- Stahlbeton: kleine Risse
- Metall: Rost
- Holz: Fäulnis oder Schädlingsbefall
Haftung für Traglast
Grundsätzlich haftet der Eigentümer einer Immobilie für die Belastbarkeit der Balkone. Allerdings obliegt dem Mieter eine Pflicht zur Mitwirkung, da dieser den Balkon häufiger sieht. Falls dem Mieter Veränderungen auffallen, muss er den Eigentümer informieren. Darüber hinaus können auch die Architekten und Statiker haftbar sein. Obgleich keine ausdrückliche gesetzliche Regelung existiert, sollten Mieter auf den Mietvertrag achten. Teilweise regeln die Vermieter vertraglich, welche Nutzung des Balkons erlaubt ist, um statische Gefährdungen zu vermeiden.
