Tiny House auf Privatgrundstück: Baugenehmigung nötig?
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Tiny Houses werden für zahlreiche Menschen aufgrund ihres geringen Platzverbrauchs immer interessanter. Bei der Planung kommt bereits früh die Frage auf, ob eine Baugenehmigung notwendig. Dies hängt in erster Linie von der Art des Minihauses ab, das auf dem Privatgrundstück errichtet werden soll.
Genehmigungspflichtiges Tiny House
Wenn Sie ein Tiny House auf einem Privatgrundstück errichten wollen, benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Das gilt für alle Minihäuser, die dauerhaft als Wohnsitz genutzt und mit einem festen Fundament errichtet werden. Sie sind ortsgebunden, was eine Baugenehmigung verlangt. Dabei spielt die endgültige Größe des Gebäudes keine Rolle, da sie aufgrund ihrer Nutzung als Wohngebäude nicht zu den genehmigungsfreien Bauten zählen. Minihäuser zählen aus diesem Grund ebenfalls nicht zu den „fliegenden Bauten“. Fliegende Bauten sind temporäre Gebäude, die maximal drei Jahre genutzt werden dürfen und keine Baugenehmigung benötigen. Wie Sie sehen, ist die Umsetzung eines Tiny House nicht ohne Baugenehmigung möglich, da es sich um ein fest errichtetes Gebäude handelt.
Dafür steht Ihnen eine große Auswahl an Materialien und Designs für Ihr Minihaus zur Verfügung:
- Holzhaus
- Containerhaus
- Modulhaus
- Bungalow
- Nurdachhaus
Voraussetzungen für Minihäuser
Um eine Baugenehmigung für ein Tiny House zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden von den jeweiligen Landesbauverordnungen vorgegeben. Sie ermöglichen ein unkompliziertes Wohnen auf kleinstem Raum und entsprechen den Anforderungen normaler Wohnhäuser. Bereits daran ist erkennbar, dass eine Baugenehmigung für die Umsetzung dieser kleinen Häuser notwendig ist.
Die folgenden Punkte sind bei der Planung zu beachten:
- Bad essenziell
- Küche essenziell
- Grundstück muss erschlossen sein
- Höhe der Aufenthaltsräumlichkeiten mindestens 2,4 m
- fensterlose Bäder und Toiletten benötigen Lüftung
- Türen, Fenster, Treppen und Fluchtwege nach Landesbauverordnung gestalten
Weiterhin ist die Art des Grundstücks von großer Bedeutung. Es handelt sich dabei um Grundstücke, die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zum Wohnen geeignet sind. Sie sind vor allem als Privatgrundstück nutzbar, um ein Tiny House zu errichten.
Zu ihnen gehören:
- Wohngebiet
- besonderes Wohngebiet
- Mischgebiet
- urbanes Gebiet
- Dorfgebiet
- Kleinsiedlung
- Grundstücke in Tiny-House-Siedlungen
Ausnahme: Mobilvariante
Falls Sie ein Tiny House nicht zu Wohnzwecken auf einem Privatgrundstück platzieren wollen, sollten Sie sich Gedanken über eine mobile Variante machen. Dabei handelt es sich um die bekannten Minihäuser, die auf Anhängern errichtet werden und sich wie ein Wohnwagen transportieren lassen. Für solch ein Tiny House benötigen Sie keine Baugenehmigung, da es sich nicht um ein dauerhaft errichtetes Gebäude handelt.
Weiterhin sind Sie die folgenden Punkte zu beachten, damit das fahrbare Tiny House nicht unter das Baurecht fällt:
- darf nicht wie ein Haus aussehen
- muss fest mit Anhänger verbunden sein
Wichtiges zum Mobilminihaus
Bei der Nutzung eines mobilen Tiny House ohne Baugenehmigung müssen Sie nicht nur die Gestaltung beachten. Weiterhin ist die Art des Grundstücks von großer Bedeutung. Theoretisch können Sie das Minihaus auf Ihrem eigenen Wohngrundstück platzieren, solange die dort geltende Stellplatzverordnung beachtet wird. Sie benötigen demnach einen passenden Stellplatz auf dem Grundstück und dürfen Ihre Nachbarn nicht belästigen, beispielsweise durch die Beleuchtung des Hauses. Da es sich bei solch einem Tiny House nicht um eine bauliche Anlage, sondern einen Wohnwagen handelt, müssen Sie es wie solch einen nutzen.
Das heißt:
- regelmäßig bewegen (beispielsweise mit Saisonkennzeichen)
- bauliche, ortsfeste Änderungen vermeiden
Ansonsten kann das Tiny House auf das Ordnungsamt wirken, als handelt es sich um ein Gebäude zum dauerhaften Wohnen. Vor allem regelmäßige Übernachtungen im Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück kann dazu führen, dass das Minihaus auf Rädern wie ein alternativer Wohnsitz wirkt. Falls Sie das mobile Tiny House stattdessen als Feriendomizil nutzen wollen, sind Privatgrundstücke zu empfehlen, die auf diese Nutzung ausgelegt sind.
Dazu zählen:
- Ferienhausgebiete
- Wochenendhausgebiete
Sie gehören zu den privaten „Sondergebieten, die der Erholung dienen“. Aus diesem Grund können sie oft genehmigungsfrei sein, was Sie vorher vorsichtshalber nachfragen sollten. Meist benötigen Sie für mobile Minihäuser keine Baugenehmigung bei diesen Grundstücken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden.
Diese wären:
- maximal jährliche Nutzung von 4 Monaten
- Grundstück ist erschlossen
- Grundfläche überschreitet 50 m² nicht
Häufig gestellte Fragen
Das ist stark abhängig von der jeweiligen Gemeinde und der Art des Grundstücks. In der Regel müssen Sie mit Bebauungsplänen rechnen, die sich auf die Gestaltung des Tiny House auswirken können. In vielen Gemeinden wird beispielsweise ein Giebeldach verlangt, vor allem wenn das Minihaus als dauerhafter Wohnsitz zum Einsatz kommen soll.
Sie sollten Ihre aktuellen oder zukünftigen Nachbarn über das Tiny House kontaktieren. Fehlt die nachbarliche Zustimmung, kann es zu Problemen mit der Baugenehmigung kommen. Beispielsweise kann sich die Gestaltung des Hauses deutlich auf die Zustimmungsbereitschaft der Nachbarn auswirken.
Ja. Ein Tiny House, das primär aus Holz gefertigt wird, benötigt in vielen Gemeinden eine Blitzschutzanlage aufgrund der erhöhten Brandgefahr. Gerade auf Grundstücken mit geringem Baumbestand oder Bäumen, die keinen ausreichenden Blitzschutz bieten, kann diese Sicherheitsvorkehrung notwendig sein.