Sickergrube selber bauen | Was ist noch erlaubt?
Inhaltsverzeichnis
Wer eine Sickergrube selbst anlegen möchte, muss dabei auf verschiedene Faktoren achten. Eine umfassende Bauanleitung allein reicht nicht aus. Auch die Genehmigungen für die Grube und passende Größe des Aushubs müssen berücksichtig werden. Um Kosten zu sparen und eine funktionierende Lösung für Regenwasser und Abwasser zu finden, muss daher im Vorfeld entsprechend geplant werden.
Funktion
Die Funktion von Sickergruben liegt traditionell in dem Abführen von Abwasser und Exkrementen. Sickergruben finden sich also beispielsweise unter Plumpsklos. Hier lassen sich Urin und andere Flüssigkeiten im Boden versickern, während feste Stoffe zurückgehalten werden und in der Grube verrotten. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn der Anschluss an das Abwassersystem nicht möglich ist oder einen sehr hohen finanziellen Aufwand bedeutet.
Allerdings ist diese Art der Verwendung in Deutschland nur noch sehr selten erlaubt. Für gewöhnlich werden mittlerweile stattdessen Sammelgruben verwendet. In diesen versickert nichts, da Wände und Boden undurchlässig für Flüssigkeiten sind. Ist die Sammelgrube voll, muss sie also abgepumpt werden. Im Sinne der Abwasserklärung und des Umweltschutzes ist das deutlich sinnvoller, als Abwasser und Exkremente im Boden versickern zu lassen. Allerdings sind damit weiterer Aufwand und Folgekosten verbunden, sodass hierbei überlegt werden muss, ob eine Anbindung an das Abwassersystem langfristig betrachtet nicht doch die finanziell günstigere Wahl ist und weniger Aufwand bereitet.
Genehmigung
Sickergruben sind in Deutschland nur noch für das Auffangen und Versickern von Regenwasser erlaubt. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen werden sie auch noch für Plumpsklos und dergleichen verwendet und dementsprechend genehmigt. Auch Regenwassersickergruben werden in der Regel nur noch als vorrübergehende Lösungen verwendet und genehmigt.
Dabei erfüllen sie durchaus sinnvolle Funktionen. Darunter unter anderem das gezielte Ableiten und Versickern von Wasser, das auf versiegelten und bebauten Flächen ansonsten gestaut werden oder an unerwünschten Stellen versickern würde. Zudem entlasten sie das Kanalisationssystem und führen Niederschlag, wie Regen oder geschmolzener Schnee, direkt wieder dem Grundwasser zu.
In jedem Fall ist aber eine Genehmigung notwendig, um eine oder mehrere Sickergruben auf einem Grundstück anzulegen. Diese Genehmigung kann beim jeweilig zuständigen Landesamt für Umwelt beantragt werden. Die Beantragung sollte erfolgen, bevor der Bauplan Gestalt annimmt. Das spart Zeit und Aufwand und verhindert, dass die Planung unnötig erfolgt oder falsch durchgeführt wird, wenn nur eine bestimmte Variante der Sickergruben erlaubt ist.
Sicker- oder Sammelgrube?
Niederschlag, wie Regen, geschmolzener Schnee oder Hagel, kann zum Versickern in eine Grube geleitet werden – es lässt sich jedoch auch nutzen. Beispielsweise zum gezielten Bewässern des Gartens beziehungsweise zum Gießen generell oder als Wasser für die Toilettenspülung. Auch bei dieser Verwendung wird die Kanalisation weniger beziehungsweise gleichmäßiger belastet, das Wasser wird zudem einem guten Zweck zugeführt und langfristig lässt sich damit sogar Geld sparen. Wichtig ist hierfür, dass das Wasser in eine Sammelgrube geleitet wird und somit nicht versickern kann.
Auch diese Überlegung sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Bauanleitung – Schritt für Schritt
Ist der Bau einer Grube genehmigt, kann alles recht schnell gehen. Denn die Bauanleitung und Durchführung ist nicht schwierig. Tatsächlich sind nur wenige Schritte erforderlich, um die Grube anzulegen und in der Folge sogar den Bereich darüber betreten zu können.
Vorgegangen wird wie folgt:
1. Es wird ein Loch an der gewünschten Stelle ausgehoben. Dieses sollte so positioniert sein, dass das Wasser gut versickern kann. Der Boden sollte also sehr aufnahmefähig sein. Der Aushub darf ruhig großzügig erfolgen, damit das Wasser auch in regenreichen Zeiten ausreichend Platz hat, um langsam zu versickern. Als Orientierung dient die Größe des Grubendeckels, der später auch in die Grube passen und in ihr am Rand und auf dem Kies aufliegen muss.
2. Der Boden der Grube wird etwa 20 Zentimeter hoch mit Kies aufgefüllt. Diese Schicht ist wichtig, um den Boden aufnahmefähig zu halten und dient als Fundament der Grube.
3. Am Rande der Grube wird ein Anschluss für das Regenrohr eingesetzt. Hierdurch kann das Wasser gezielt eingeleitet werden.
4. Im vierten Schritt wird der Deckel der Grube ein- beziehungsweise aufgesetzt. Der Deckel sollte auf dem Kies aufliegen und möglichst gerade ausgerichtet sein. Hierdurch wird eine gleichmäßigere Verteilung des Drucks auf dem Deckel erreicht. Wichtig ist auch, dass der Anschluss beziehungsweise das Rohr zum Einlaufen des Regenwassers passt und gut abschließt. Denn auf diese Weise kann das Wasser langsam einlaufen und versickern oder gesammelt werden. Der Deckel bildet die Grube und verhindert, dass sie sich durch Erde, Laub oder andere Stoffe zusetzt.
5. Nachdem der Deckel eingesetzt wurde, kann er zusätzlich mit einer Folie bedeckt werden. Notwendig ist das nicht – es bietet aber weitere Sicherheit und kann die Lebensdauer des Deckels verlängern, somit Kosten sparen und den künftigen Aufwand verringern.
6. Abschließend wird die ausgehobene Erde wieder über den Deckel gehäufelt und vorsichtig festgetreten. Wenn der Bereich über der Grube nicht nur betret- sondern auch befahrbar sein soll, müssen hier besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Als letzter Schritt gilt der Anschluss an das Rohrsystem, das das Wasser abführt und damit in die Grube leitet.
Was ist erlaubt und was verboten?
Diese Frage lässt sich nur begrenzt pauschal beantworten, da verschiedene Faktoren bedacht werden müssen. Wer eine Sickergrube anlegen möchte, sollte sich daher in jedem Fall zunächst beim zuständigen Amt informieren und gegebenenfalls beraten lassen. Generell verboten ist die Anlegung von Sammel- oder Sickergruben ohne Genehmigung sowie Gruben zur Klärung oder dem Versickern von Abwasser, wie Gruben unter Plumpsklos. Hier dürfen abflusslose Becken verwendet werden, die bei Bedarf geleert und die enthaltenen Stoffe entsprechend entsorgt werden können.
Das gilt sowohl für Grundstücke, die als Eigentum gelten, als auch für gepachtete Kleingärten und sonstige gemietete Flächen. Wer die Verbote nicht beachtet oder Abwasser und Exkremente dennoch unerlaubt versickern lässt beziehungsweise klärt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Mehrere Tausend Euro können fällig werden, wenn Abwasser unerlaubt entsorgt wird beziehungsweise versickert.