Nackt im Garten & auf dem Balkon sonnen: Was ist erlaubt?
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Gärten und Balkone werden neben dem Strand gerne genutzt, um unbekleidet ein Sonnenbad zu genießen. In welchen Ausmaßen der nackte Aufenthalt auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Unbekleidet im Garten
Wenn Sie sich gerne freizügig in die Sonne legen, um eine perfekte und vor allem streifenfreie Bräune zu erhalten, müssen Sie sich keine Sorgen machen. In Deutschland ist es grundlegend erlaubt, sich unbekleidet in der eigenen Grünoase aufzuhalten. Es stellt an sich keine Ordnungswidrigkeit dar, da das Grundstück nicht der Öffentlichkeit angehört. Selbst wenn Sie häufig nackt im Garten unterwegs sind, stellt das kein wirkliches Problem dar. Das ist vor allem der Fall, wenn das Grundstück mindestens eine der folgenden Eigenschaften erfüllt:
- blickdicht eingefriedet
- Lage abseits von Straßen und Gehwegen
Wenn es sich zum Beispiel um Gärten handelt, die nicht direkt an einer Straße liegen und über eine ausreichend hohe Hecke verfügen, müssen Sie sich eigentlich keine Sorgen machen. Handelt es sich stattdessen um einen Vorgarten, der nur durch eine hüfthohe Mauer vom Gehweg abgetrennt ist, wird das freizügige Sonnen höchstwahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit) darstellen. Je offener die Gärten sind, desto wahrscheinlicher wird die Freizügigkeit als problematisch betrachtet. Weiterhin müssen bestimmte Szenarien beachtet werden, die ebenfalls als Ordnungswidrigkeit gezählt werden könnten:
- Nachbarsbalkon mit ungestörter Sicht aufs Grundstück
- dauerhaft geöffnete Gartentore mit Blick auf Sonnenbadende
- nackt sonnen in Mehrfamilienhausgärten
Balkon: Freizügigkeit erlaubt?
Balkone bieten sich ebenfalls für eine streifenfreie Ganzkörperbräune an. Dennoch müssen beim nackten Sonnenbad auf Balkonen weitere Faktoren beachtet werden, damit es nicht zu einer Ordnungswidrigkeit kommt. Balkone haben den Nachteil, dass sie mit deutlich niedrigeren Wänden oder Gittern ausgestattet sind. Dadurch erhalten Nachbarn, Passanten und selbst Autofahrer einen leichten Blick auf freizügige Sonnenbadende.
Speziell Balkone in Straßenrichtung sind ungeeignet, da sich viele Menschen gestört fühlen könnten. Aus diesem Grund sollten ausschließlich Balkone in Richtung des Innenhofs zum nacktsonnen genutzt werden, da die Chance auf eine Beschwerde deutlich geringer ist. Dennoch ist die Lage des Balkons keine Freikarte. Verstößt die nackte Haut gegen die Hausordnung oder kommt es zur Störung des Hausfriedens, müssen Sie sich ausreichend bekleidet sonnen.
Sichtschutz hilft
Probleme durch die Freizügigkeit lassen sich effektiv umgehen, wenn im Nachhinein ein Sichtschutz installiert wird. Dabei spielt es am Ende keine Rolle, um was für einen Blickschutz es sich handelt, solange er hoch genug und blickdicht ist. In den meisten Fällen reicht eine Höhe von zwei Metern für diesen Zweck vollkommen aus. Geeignet sind:
- Hecken
- Holz-, Metall oder undurchsichtige Glaselemente
- Mauern
Falls ein Blickschutz auf dem Balkon oder der Dachterrasse einer Mietwohnung installiert werden soll, sollte das vorher mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung abgesprochen werden. Speziell bei Balkonen kann es vorkommen, dass bestimmte Punkte eingehalten werden müssen, wenn ein fest installierter Blickschutz gewünscht wird. Am häufigsten handelt es sich um folgenden:
- darf nicht Geländerhöhe überschreiten
- muss zum Haus Stil passen
- muss windfest sein
Nackte Gartenarbeit
Seit 2005 gibt es den „World Naked Gardening Day“, der (seit 2006 jährlich) immer am ersten Samstag im Mai statt findet. Dieser Tag soll einem zum bewussternen Umgang mit dem eigenen Körper und der Gartenarbeit führen. Er ist unpolitisch, soll zu einem natürlichen Körpergefühl führen und gleichzeitig auch auf eine nicht-sexualisierte Nacktheit hinweisen.
Mögliche Strafen
Wenn sich Nachbarn oder Fußgänger über die Freizügigkeit beschweren, kann es zu Verwarnungen kommen. Selbst Ordnungsgelder sind möglich, vor allem wenn sich um Menschen in der Öffentlichkeit dauerhaft gestört fühlen. Die Höhe der Ordnungsgelder hängt stark vom Einzelfall und der Region ab. Wird der Hausfrieden in Mehrfamilienhäusern durch die nackte Haut im Gemeinschaftsgarten oder Balkonen dauerhaft gestört, kann es sogar zu einer Kündigung des Mietsverhältnisses kommen.