Lärmprotokoll: Muster und PDF-Vorlage zum Ausdrucken
Inhaltsverzeichnis
Lärm bedeutet für viele Menschen Stress und kann auf Dauer krank machen. Anhaltender Lärm muss nicht einfach hingenommen werden. Um eine Ruhestörung zu beweisen, ist es sinnvoll ein Lärmprotokoll zu führen. Hier finden Sie ein Muster als PDF-Vorlage zum Ausdrucken.
Ruhestörungen dokumentieren
Baustellengeräusche, laute Straßen, Partymusik der Nachbarn oder ständig bellende Hunde können schnell zu einer Lärmbelästigung werden. Allerdings ist eine Ruhestörung durch Lärm meist ein subjektives Empfinden. Was für den einen noch normaler Lärm ist, kann bei einem anderen schon störend wirken. In der Regel gelten tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel als vertretbar. Bei Streitigkeiten wird dabei jedoch immer die bestehende Gesamtsituation individuell betrachtet. Daher ist es wichtig bei auftretenden Ruhestörungen ein so genanntes Lärmprotokoll zu führen, um im Ernstfall einen Beweis in der Hand zu haben, beispielsweise
- falls gegen den Verursacher gerichtlich vorgegangen wird
- für eine außergerichtliche Streitschlichtung oder
- zur Durchsetzung einer Mietminderung beim Vermieter
Auf Grundlage eines Lärmprotokolls kann nicht nur ein Mieter eine Mietminderung durchsetzen, auch der Vermieter kann vom Verursacher des Lärms den so entstandenen finanziellen Verlust einfordern. Dafür muss das Lärmprotokoll allerdings als Beweismittel genau geführt werden. Wie Sie dabei richtig vorgehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Lärmbelästigung schriftlich festhalten
Einfach zu behaupten, man wäre das Opfer einer Lärmbelästigung reicht im Normalfall nicht aus. Halten Sie wiederkehrende Ruhestörungen deshalb am besten schriftlich in einem Lärmprotokoll fest. Dieses sollte die folgenden detaillierten Angaben enthalten:
- Art des Lärms (laute Streitgespräche, zu lauter Fernseher, ständig bellende Hunde, laute Partymusik)
- genaues Datum
- Uhrzeit, Tag oder Nacht
- Dauer der Lärmbelästigung
- Ausmaß/Auswirkungen des Lärms
- Häufigkeit des Auftretens
- Verursacher der Ruhestörung
- eventuell bestehende Ruhezeiten laut Hausordnung
Die wichtigsten Angaben finden Sie auch in unserem Muster-Lärmprotokoll. Die dazugehörige PDF-Datei können Sie mit einem Klick auf den untenstehenden Download-Button ganz einfach herunterladen, anschließend ausdrucken und ausfüllen.
Zeugen nicht vergessen
Führen Sie das Protokoll fortlaufend über mindestens zwei Wochen so ausführlich wie möglich. Vergessen Sie nicht, es am Ende dieses Zeitraums handschriftlich zu unterschreiben. Da Sie als Betroffener auch in der Beweislast sind, sollte Sie Zeugen heranziehen, die Ihre Aussagen bestätigen können. Das können etwa Familienangehörige sein, die mit im Haushalt leben oder – besser noch – Nachbarn, die sich ebenfalls durch den Lärm belästigt fühlen. Wichtig ist dabei
- der vollständige Name
- Anschrift und
- eigenhändige Unterschrift des Zeugen
Das vollständig ausgefüllte, mit allen Details versehene und unterschriebene Lärmprotokoll können Sie abschließend dem Ordnungsamt, dem Vermieter oder einem Anwalt übergeben, um den Lärmverursacher zur Verantwortung zu ziehen.
Einsatz von Messgeräten
Zusätzlich können Sie zur Messung der Lautstärke spezielle Messgeräte einsetzen. Diese messen zuverlässig die Intensität des Lärms. Alternativ leistet auch ein so genanntes „BASS-SYSTEM“ gute Dienste. Diese Schallspeicher nehmen die Lautstärke auf. Sie können nicht manipuliert werden und sind daher ein gutes Beweismittel. Normale Tonbandgeräte oder sonstige Datenträger sind dagegen keine geeigneten Beweismittel, da hier leicht eine Manipulation erfolgen kann.
Häufig gestellte Fragen
Nein, normalerweise das Erstellen eines Lärmprotokolls laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht zwingend notwendig. Allerdings muss eine Ruhestörung durch Lärm in einem Rechtsstreit oder bei einer Mietminderung bewiesen werden. Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall sinnvoll, ein solches Lärmprotokoll zu führen. Denn aufgrund dessen kann vor Gericht nach § 1004 Abs.1 Bundesgesetzbuch (BGB) ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn erwirkt werden.
Verschiedene Geräusche gelten nicht als Lärmbelästigung, auch wenn manche Menschen sie als eine solche wahrnehmen. Diese Laute müssen einfach ausgehalten werden. Dazu zählen beispielsweise: Hundegebell (maximal 30 Minuten täglich), Babygeschrei, Lärm von Kitas und Spielplätzen, Straßenlärm, Baulärm (tagsüber), zwei Stunden Hausmusik am Tag, Trittgeräusche mit Ausnahme von High Heels, maximal 30 Minuten nächtliches Duschen.
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