Hundeschreck – fremde Hunde vertreiben
Inhaltsverzeichnis
Einige Grundstückseigner haben vergessen, dass Tiere eine andere Wahrnehmung als Menschen haben und beim Erkennen von Grenzen im Zweifel auf Belehrung Ihrer Halter angewiesen sind. Vor allem, wenn diese beiden Spezies aufeinandertreffen, gibt es schnell Ärger. Aber auch die vernünftigen Gartenbesitzer unter uns haben manchmal mit einem Hunde-Eindringling zu kämpfen, dessen menschliche Begleitung nicht immer für ein Gespräch zur Verfügung steht. Wie kann man fremde Hunde am besten vom eigenen Besitz fernhalten?
Die Möglichkeiten der Hundevertreibung auf einen Blick
- Sicher und ohne Diskussionspotenzial: der Zaun als Barriere gegen tierische Eindringlinge
- “Hundedurchlässige” Zäune können mitunter einfach abgedichtet werden
- Andere Möglichkeiten: Privatbesitz kennzeichnen, Geruchsabschreckung, Ultraschall
- Vorsicht Stress: Die Auseinandersetzung mit dem Hundehalter als letztes Mittel
Ein Zaun hält Eindringlinge immer noch am besten ab
Das sicherste und am wenigsten Stress verursachende Mittel gegen fremde Hunde im eigenen Garten ist und bleibt ein Zaun, der Hunde wirkungsvoll von Ihrem Grundstück fernhält.
Wenn Ihr Zaunsystem dazu nicht in der Lage ist, z. B. weil die einzelnen Zaunstreben zu große Zwischenräume haben, durch die sich der kleine Hund aus der Nachbarschaft nur zu gerne durchdrängelt, könnte eine Verstärkung im unteren Bereich schnell Abhilfe schaffen. Damit ist nicht unbedingt die recht arbeits- und kostenintensive Zaunverstärkung mit Maschendraht gemeint, sondern eher die Ausstattung des Zaunes mit einem Sicherungsnetz vom Meter. Das können Sie vielleicht unten durch die Zaunpfosten durchziehen (einmal vorne, einmal hinten) und nur am Beginn und am Ende bequem mit Kabelbindern befestigen, eine solche Lösung hält sich von der Arbeit und von den Kosten her meist in recht erträglichen Maßen. Netze vom Meter gibt es z. B. bei der Netzfabrik Baumbach GmbH aus 36341 Lauterbach/Hessen, auch zu bestellen unter www.netzeallerart.de.
Wenn Sie der Meinung sind, der Hundehalter habe dafür zu sorgen, dass sein Hund sich nicht auf Ihr Grundstück begibt, haben Sie natürlich vollkommen recht, und dem Gespräch mit dem Hundehalter wird unten auch ein eigener Absatz gewidmet. Wir behandeln hier einfach nur ganz pragmatisch eine Möglichkeit nach der anderen, und die gerade genannte Lösung hat immerhin eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent (Restrisiken nicht ausgeschlossen, ein gestandener Hundemann auf dem Weg zu Ihrer läufigen Hündin wird vermutlich einen Versuch starten, sich unter dem Zaun durchzubuddeln).
Fremde Hunde ohne Zaun vertreiben
Wenn Sie Hunde von einem privaten Grundstück fernhalten möchten, das nicht umzäunt ist und auch nicht eingezäunt werden soll oder kann, gibt es ebenfalls einige Abwehrmöglichkeiten: Eine erste sinnvolle Maßnahme ist dann sicher, den Privatbesitz als solchen zu kennzeichnen. Viele Menschen denken nun einmal nicht nach, sie halten jedes Grundstück ohne Zaun für öffentliches Land und damit auch für ihren Hund begehbar. Ein Schild mit der Aufschrift: “Privatgrundstück: Begehen und befahren verboten“ oder “Private Kinderspielstätte, betreten für Unbefugte verboten” könnte also schon Wirkung zeigen. Letzteres mag nur gelegentlich wirklich zutreffen, spricht aber bestimmt eher das Gewissen eines störrischen Hundehalters an als ein Schild mit der Aufschrift “Hier ist kein öffentliches Hundeklo”.
Diese Abgrenzung könnten Sie unterstützen durch Maßnahmen, die den Hunden Ihr Grundstück unsympathisch macht. Zu denken wäre zunächst an diverse Geruchsschrecken. Wenn ein Hund gerade darangeht, sich Ihr Grundstück “anzueignen”, was üblicherweise durch Markieren eines markanten Busches durch Urin passiert, können Sie ihm solche Allmachtsgedanken vielleicht noch austreiben, indem Sie Essig auf eben diesen Busch sprühen oder Lappen mit Essigessenz in offenen Plastiktüten zu seinen Füßen auslegen (so schadet die starke Säure nicht dem Strauch). Andere “Nasenstörer”: Cayennepfeffer, Pfeffer, Hundefernhaltespray aus dem Gartencenter/Baumarkt, ähnliche Dienste soll auch die sogenannte “Verpiss-dich-Pflanze” leisten, und Sie könnten durchaus auch das schon ewig herumstehende Billigparfüm darauf testen, ob es den Nasen der Hunde gründlich missfällt.
Häufig wird die Installation eines Ultraschallgeräts empfohlen, wie jedoch in anderen Hausgarten-Artikeln zur Vertreibung von Tieren genauer nachzulesen ist, sind sowohl die Wirksamkeit dieser Geräte als auch die Unschädlichkeit für (vor allem junge) Menschen und Haustiere umstritten.
Sie könnten auch selbst als Störer auftreten, z. B. mit einer Wasserpistole oder mit dem Rasensprenger an der Grundstücksgrenze. Wenn ein fremder Hund gerade erst dabei ist, seine Leidenschaft für Ihr Grundstück zu entdecken, werden Sie zumindest mit einer Kombination dieser Mittel meist Erfolg haben. Denn Hunde sind durchaus lernfähig, und im Gegensatz zu einigen Hundebesitzern im Grundsatz gutwillig und nicht auf Stress aus, durchnässt und erschreckend beduftet werden sie wahrscheinlich ihr Grundstück in Zukunft meiden.
Nicht immer hat der Hund die Wahl
Wenn der Hund bereits der festen Überzeugung ist, auf Ihrem Grundstück warte sein Lebensglück, oder wenn er sich an einem Besitzer orientieren muss, der ihn immer wieder an Ihr Grundstück führt, hilft nur das Gespräch mit dem Hundehalter. Dann heißt es erst einmal, diesen ausfindig zu machen. Beim frei laufenden Hund haben Sie eine gute Chance, dass der Besitzer hinterherläuft, je nach Beziehung Hund – Herrchen mehr oder weniger weit hinterher. Beim streunenden Hund kann das ein wenig Detektivarbeit werden, vielleicht wissen Nachbarn mehr, oder Sie trauen sich, mit Unterstützung durch ein Stück Wurst einen Blick auf das Halsband zu werden (nicht auf Ihrem Grundstück, sondern um die Ecke, sonst verliebt sich der Hund erst recht in Ihren Besitz).
Wenn Sie den zum betreffenden Hund gehörenden Kommunikationspartner gefunden haben, steht eben diese Kommunikation mit ihm an. Dabei sorgt oft nur sehr viel Langmut dafür, dass dieses Gespräch wirklich als kommunikativer Austausch und erfolgreich abläuft. Die Rechtssituation stellt sich ganz kurz beschrieben so dar: Sie können Beseitigung einer Störung Ihres Eigentums verlangen, der Hundehalter hat für Abhilfe zu sorgen, wenn sein Hund stört. Alle möglicherweise einschlägigen Vorschriften unserer Rechtsordnung fordern jedoch von beiden Seiten ein angemessenes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme.
Sie werden also bei einem vernünftigen Richter kein Glück haben, wenn Sie sich über den 20 cm großen Rehpinscher beklagen, der immer an einer Ecke ein Stückchen über Ihr Grundstück läuft, der Hundebesitzer wird nicht auf Anteilnahme stoßen, wenn er der Meinung ist, kein Mensch müsse Angst haben vor seinem irischen Wolfshund (auch wenn die meistens wirklich Seelchen sind). Dazwischen liegt ein weites Feld an potenziellem Ärger, im teuersten Fall gefolgt von richterlichen Entscheidungen, die in diese oder jene Richtung tendieren können, wenn Sie Wert auf die Vermeidung unnötiger Ausgaben und unangenehmer Arbeit legen, bleiben Sie also ganz “cool” und einigen Sie sich gütlich mit Hund oder Hundehalter.