Mit Gartenarbeit das Einkommen aufbessern – geht das?
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Nicht mehr lange und dann beginnt allmählich der Frühling. Mit ihm kehren auch die wärmeren Temperaturen zurück und viele Menschen zieht es dann wieder nach draußen an die frische Luft. Besonders Gartenbesitzer blühen in dieser Zeit regelrecht auf und verbringen einige Stunden damit, in den eigenen Anlagen Blumenbeete anzulegen oder Obst- und Gemüsesorten anzupflanzen. Viele betrachten die harte Arbeit als angenehmes Hobby neben dem Hauptjob. Aber wäre es nicht lukrativ, diese Freizeitbeschäftigung zu einer Nebentätigkeit auszubauen und sich beispielsweise mit den Erzeugnissen aus dem heimischen Garten eine kleine Summe dazuzuverdienen? Doch was sollte man alles berücksichtigen, damit sich der persönliche Zusatzverdienst lohnt und auf legale Art und Weise stattfindet?
Für wen eignet sich Gärtnern als Nebentätigkeit?
Grundsätzlich hat jeder, der Spaß an der Gartenarbeit hat, die Möglichkeit, sein Einkommen auf diese Weise aufzubessern. Aufgaben wie Rasenmähen oder Laub fegen können ungelernte Kräfte gut erledigen, weshalb sich vor allem Schüler, Studenten oder Rentner für Gartenjobs interessieren. Bei Arbeiten mit Gehölzen oder Pflanzen, die einer besonderen Pflege bedürfen, sind hingegen eher die Kenntnisse von Fachleuten gefragt. Neben dem Vorteil eines Zusatzverdienstes sollte der Spaß an der ganzen Sache natürlich nicht zu kurz kommen. Wer Gartenarbeit als lästiges Übel empfindet, der ist als Minijobber einem anderen Bereich wie zum Beispiel der Gastronomie besser aufgehoben. Selbstverständlich sollte die Gesundheit ebenfalls mitspielen und keine Scheu vor körperlicher Betätigung an der frischen Luft bestehen. Naturfreunde und Menschen mit ausgeprägter Tierliebe daher meistens wie geschaffen für einen Nebenjob im Garten. Diejenigen, die selbstgeerntete Produkte verkaufen möchten, sollten dementsprechend bewandert sein, was das Ziehen, Ernten und Pflegen von Pflanzen und Bäumen betrifft.
Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es zu beachten?
Gartenarbeit als Minijob
Handelt es sich bei der Gartenarbeit um einen Minijob im Privathaushalt, so fällt dieser häufig in die Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen. In diesem Fall profitiert der Arbeitgeber von einer geringen Abgabenlast und Steuervorteilen. Neben den Aufgaben im Garten zählen ebenso Kochen, Putzen, Einkaufen oder die Betreuung von kranken, alten oder pflegebedürftigen Menschen zu den haushaltnahen Tätigkeiten, da in der Regel Familienmitglieder diese ausführen. Ist der Arbeitgeber allerdings keine Privatperson, sondern beispielsweise eine Gärtnerei, so treten dieselben Regelungen wie bei gewerblichen Minijobs in Kraft.
Einkünfte aus gärtnerischen Erzeugnissen
Selbst wenn mit den Produkten aus dem heimischen Garten nur geringe Summen verdient werden, so sind diese möglicherweise zu versteuern und sollten daher besser beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Wer sich hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis befindet, der hat normalerweise keine Steuerabgaben zu befürchten. Erst ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 410 Euro aus Nebeneinkünften wird eine Einkommensteuer fällig. Dies gilt jedoch ausschließlich für Erzeugnisse aus der sogenannten landwirtschaftlichen Urproduktion: Also für Obst, Gemüse, Setzlinge, Pflanzen oder deren Samen, die der Kunde direkt erwirbt. Vertreiben Gartenbesitzer allerdings weiterverarbeitete Produkte wie zum Beispiel selbstgemachte Marmelade, so ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt zwingend notwendig. Des Weiteren ist der Verkäufer dazu verpflichtet, bei der Erzeugung bestimmte Reinheitsvorschriften einzuhalten.
Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes ergibt sich auch eine Menge an Papierkram in der Buchhaltung. Wem diese über den Kopf wächst, der hat die Option, auf ein professionelles Buchhaltungssystem zurückzugreifen, mit dem sich die Einkommen aus Haupt- und Nebentätigkeit übersichtlich abbilden lassen. Aufgrund der hohen Benutzerfreundlichkeit solcher Programme eignen diese sich für jeden Gewerbetreibenden, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder den persönlichen buchhalterischen Kenntnissen.
Aus eigenen Erzeugnissen Gewinne erzielen
Selbstbedienungsstand
Was von größeren landwirtschaftlichen Betrieben schon seit geraumer Zeit angeboten wird, stellt ebenfalls eine Möglichkeit für Gartenfreunde dar: Nämlich das selbstständige Ernten oder Pflücken auf einem Gartengrundstück oder Feld gegen einen kleinen Obolus. In der Gruppe machen gemeinsame Erntenachmittage noch viel mehr Spaß. Vor allem wenn die Saison eine besonders ertragreiche Ernte verspricht. Wer sich als Verkäufer selbst angebauter Pflanzen oder Lebensmittel dauerhaft einen Namen in der Region machen will, für den bietet sich ein Selbstbedienungsstand als ideale Marketingmaßnahme zur Bewerbung des Hofladens an.
Hofladen oder Gemüsestand
Eigens produzierte Erzeugnisse aus dem heimischen Garten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit aufgrund geringer Transportkosten, Umweltschutzgedanken und dem Gefühl die regionale Landwirtschaft zu fördern. Produkte, die Gartenbesitzer vertreiben können, gibt es viele:
- Obst
- Gemüse
- Blumen
- Pflanzensetzlinge
- Samen
- Blumensträuße
- Kränze
Sie alle lassen sich verkaufen. Bei gut gepflegten Gärten ist es keine Seltenheit, dass die Erträge daraus den Eigenbedarf sowie den von Familie und Freuden weit übersteigen. Damit sie nicht ungenutzt verfaulen, können Hobbygärtner sie zum Verkauf anbieten. Ein kleiner Stand in der Garage oder eine Gartenlaube reichen zu Anfang meistens völlig aus. Hat sich das neue Angebot erst einmal herumgesprochen, kann ein Wechsel zu größeren Räumlichkeiten immer noch in Frage kommen. Anstatt sich teure Verpackungsmaterialien zuzulegen, sollten Nebenerwerbsgärtner ihre Kunden dazu anhalten, eigene Transportbehältnisse mitzubringen. Das ist nicht nur kostengünstiger, sondern zugleich umweltfreundlicher. Letzteres sollte auch in der Verwaltung des Hofladens bzw. Verkaufstandes eine Rolle spielen. Wer nebenbei als Verkäufer eigener Erzeugnisse tätig ist, kann hier auf eine papierlose Form der Buchhaltung zurückgreifen, um beispielsweise Belege digital zu erfassen anstatt sie in Unmengen von Ordnern anzusammeln.
Garten vermieten für Veranstaltungen
Ein gepflegter und eindrucksvoller Garten kann ebenso als besondere Location, zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage, vermietet werden. Gerade in den Städten werden aufgrund des steigenden Baubooms Grünflächen zunehmend knapper und erst recht solche, die für die Eventvermietung zur Verfügung stehen. Nicht wenige Menschen sind deshalb lange auf der Suche nach einer geeigneten Location für die gewünschte Feier. Wer sich die hohe Nachfrage also zu Nutze macht und den heimischen Garten als Veranstaltungsort anbietet, kann langfristig enorme Gewinne einfahren, sobald der Mietservice erst einmal bekannt geworden ist.