Kosten einer Bauvoranfrage am Beispiel EFH
Inhaltsverzeichnis
Eine Bauvoranfrage verschafft mehr Planungssicherheit beim Hausbau, kann Geld und Aufwand sparen und ist daher oftmals sinnvoll. Beim Stellen der Anfrage sollten Bauherren auf einige Punkte achten, um Verzögerungen und Probleme zu vermeiden. Wir informieren über die Kosten einer Bauvoranfrage am Beispiel eines Einfamilienhauses (EFH).
Definition
Die Bauvoranfrage beziehungsweise der Antrag auf Bauvorbescheid klärt bereits vor dem Bauantrag, ob das Vorhaben in der gewünschten Form umsetzbar ist. Sie kann Aufschluss darüber geben, ob Abweichungen von der örtlichen Bebauung legal sind oder Änderungen an dem Plan vorgenommen werden müssen, um den Traum vom Einfamilienhaus wahr werden zu lassen.
Bauvoranfrage richtig stellen
Der Antrag auf Bauvorbescheid wird bei der Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt gestellt. Als Antragsteller infrage kommen:
- Architekten
- Bauherren
- Bauingenieure mit Bauvorlageberechtigung
- Kaufinteressenten
Die Bauvoranfrage kann sowohl formlos als auch förmlich gestellt werden. Die formlose Variante ist einfacher und kostengünstiger in der Bearbeitung. Für sie reichen Lageplan, Skizzen des Bauvorhabens und ein zusammenfassendes Anschreiben in der Regel aus. Rechtlich bindend ist der danach ergehende Bescheid jedoch nicht.
Eine formell gestellte Bauvoranfrage bietet das größere Maß an Sicherheit, ist allerdings umfassender und verursacht Ihnen höhere Kosten.
Was muss eine Bauvoranfrage beinhalten?
Für den formlosen Antrag reicht ein kleinerer Umfang aus als bei einer förmlichen Bauvoranfrage. Die Anforderungen unterscheiden sich hierbei zusätzlich zwischen den Bundesländern. Sinnvoll ist es daher, sich im Vorfeld an der zuständigen Stelle zu informieren und alle erforderlichen Dokumente zu sammeln. Müssen fehlende Pläne oder Belege nachgereicht werden, verzögert sich hierdurch die Bearbeitung. Zusätzlich werden die Papiere später nochmals für den Bauantrag benötigt und müssen daher ohnehin gesammelt vorliegen.
Zu den notwendigen Anlagen gehören:
- Abweichungsantrag, bei Ausnahmen von der Bebauungsplanung
- Angaben zu Entwässerung und Wasserversorgung
- Antragsformular
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten, Lageplan und Schnitten
- Bruttorauminhalt
- detaillierter Fragenkatalog
- Flurkarte
- Fotos des Grundstücks
- Kopien von potenziell vorhandenen Baulasten
- Nutzungsbeschreibung
Antrag und Pläne sollten die erforderlichen Unterschriften aufweisen.
Detaillierter Fragenkatalog
Es sollte sich um Fragen handeln, die sich mit Ja oder Nein beantworten lassen. Ziel ist es, die planungsgerechte Zulässigkeit in Hinblick auf die Nutzung, die Grundfläche und Höhe damit in Erfahrung zu bringen und sich über die eventuell nötigen Änderungen und Anpassungen individuell zu informieren.
Aufgrund der Komplexität bei jedem Bauvorhaben hinsichtlich der Abstände, prozentual bebauter Fläche und Sicherheit sollte der Fragenkatalog so umfassend wie möglich und nötig gestaltet sein. Bei einem Einfamilienhaus fällt die Liste daher meist kürzer aus als bei einem gewerblich genutzten Gebäude.
Als Faustregel gilt, dass jede Abweichung von dem Bebauungsplan durch eine Frage auf Legalität und Zulässigkeit abgedeckt werden sollte, um größtmögliche Sicherheit und Klarheit zu schaffen.
Kosten einer Bauvoranfrage
Die Kosten für die Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus sind von der Art, dem Bearbeitungsaufwand und dem Bundesland abhängig. Ein formloser Antrag auf Bauvorbescheid schlägt mit lediglich 50 bis 200 Euro zu Buche. Ein förmlicher Antrag ist hingegen deutlich kostenintensiver. Die Gebühren belaufen sich auf 40 bis 60 Prozent der Kosten für die Baugenehmigung. Diese liegen im Regelfall zwischen 0,5 und 1 Prozent der Bausumme. Neben der Bearbeitung müssen auch die Ausstellung der nötigen Dokumente, das Anfertigen von beglaubigten Kopien und die Arbeitszeit des Architekts oder Bauingenieurs miteinkalkuliert werden.
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist immer dann sinnvoll, wenn das Bauvorhaben vom Bebauungsplan abweicht. Ist beispielsweise eine größere Firsthöhe gewünscht oder soll die Grundfläche größer ausfallen, kann das noch legal oder bereits unzulässig sein. Entspricht der Entwurf des Einfamilienhauses hingegen in allen Punkten dem Bebauungsplan, ist eine Bauvoranfrage unnötig. Auch vor dem Grundstückskauf kann eine solche Anfrage nützlich sein. Etwa wenn Sie über den Erwerb eines Grundstücks nachdenken, aber ob der zulässigen Bebauung unsicher sind.
Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage sollten bis zu drei Monate eingeplant werden. Je mehr Punkte einer Überprüfung bedürfen, umso länger fällt die Dauer aus. Nachzureichende Dokumente oder fehlende Unterschriften können zu weiteren Verzögerungen führen.
Bei einem positiven Bescheid kann das Bauvorhaben weiter voranschreiten. Ist der Bauvorbescheid negativ, ist die Klärung der kritischen Aspekte entscheidend. Hierzu sollte das Gespräch mit dem Sachbearbeiter und dem Architekten oder Bauingenieur gesucht werden. In einigen Fällen reichen bereits kleine Änderungen aus, um den Traum vom Einfamilienhaus mit minimalen Abweichungen zu realisieren. In anderen ist eine Umsetzung im vorgestellten Rahmen nicht möglich.
Ein positiver Bauvorbescheid hat nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Fällen ist der Bescheid zwei bis drei Jahre lang gültig. Näheres erfahren Sie bei den für Sie zuständigen Behörden vor Ort.