Baumfällung – alle Kosten, Ablauf und kostenlose Alternativen
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Bäume sind so etwas wie die Könige im eigenen Garten. Sie sind wunderschön anzusehen, spenden Schatten und sorgen mitunter auch für eine reiche Obsternte. Manchmal kann es allerdings sein, dass ein Baum aus dem Garten entfernt werden muss. Je nach Größe kann das ein durchaus schwieriges Unterfangen sein, für das man unbedingt Profis und unter Umständen sogar eine Genehmigung braucht.
Gründe für eine Baumfällung
Ein Baum ist zwar extrem robust und kann sehr alt werden – gegen Krankheiten sowie Wind und Wetter ist er dennoch nicht zu 100 Prozent gefeit. Tatsächlich sind Erkrankungen und Sturmschäden die häufigsten Gründe, warum ein Baum gefällt werden soll bzw. muss. Beides kann nämlich dazu führen, dass das mächtige Gewächs schnell zu einer Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte wird. Ihn zu fällen ist dann nicht nur angeraten, sondern ein Muss. Und dann gibt es da auch noch den Umstand, dass der Baum einfach zu groß geworden ist. Wer im kleinen Garten seines Einfamilienhäuschens zum Beispiel eine 20 Meter hohe Fichte stehen hat, kommt nicht selten zu der Überzeugung, dass die Größenverhältnisse hier grundlegend aus dem Gleichgewicht geraten sind.
Baumabtragung
In unseren nicht selten dicht bebauten Wohngebieten ist eine Baumfällung heute kaum noch möglich. Zu groß ist einfach die Gefahr, dass der fallende Baum erhebliche Schäden anrichtet. Hinzu kommt, dass selbst Fachleute nicht immer ganz konkret voraussagen können, in welche Richtung ein Baum fällt. Das eigene Haus oder Nachbars Garten können da schnell mal in Mitleidenschaft gezogen werden. Es geht demnach also nicht um die Fällung eines Baums, sondern darum ihn abzutragen. Von einer Baumabtragung spricht man, wenn der Baum Stück für Stück von oben her abgeschnitten wird.
Man zerlegt ihn also noch während er in er Erde wurzelt in viele kleine Teile. Klar, dass das mit weniger Risiko verbunden ist. Klar aber auch, dass es dafür spezielle Gerätschaften braucht. Zu den wichtigsten Utensilien bei einer Baumabtragung gehört eine leistungsstarke, extrem hoch ausfahrbare Hebebühne, von der aus ein Fachmann den Baum von oben her in kleinen Teilen abträgt. Wenn also landläufig von einer Baumfällung in einem Wohngebiet die Rede ist, geht es in den meisten Fällen eigentlich um eine Baumabtragung.
Genehmigung
Hat man den Entschluss gefasst, einen Baum aus dem eigenen Garten zu entfernen, muss zunächst einmal geklärt werden, ob man das überhaupt darf. Für Bäume, deren Stammumfang in einer Höhe von einem Meter mindestens 30 Zentimeter beträgt, ist definitiv eine Genehmigung durch die Gemeinde bzw. die untere Naturschutzbehörde vonnöten. Ausgenommen davon sind allerdings Obstbäume, die auch tatsächlich bewirtschaftet werden.
Für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September braucht es gar eine Ausnahmegenehmigung, da in dieser Periode in den Bäumen nistende und brütende Vögel besonders geschützt werden sollen. Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur dann erteilt, wenn von dem betroffenen Baum beispielsweise nach einem Sturmschaden eine konkrete Gefahr ausgeht. Um eine Genehmigung zu bekommen muss vorab ein entsprechender Antrag bei der Gemeinde gestellt werden. Häufig ist auch ein Ortstermin nötig, bei dem der Baum begutachtet wird.
Die Erteilung der Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren variiert stark von Gemeinde zu Gemeinde und von Bundesland zu Bundesland. Sie bewegen sich bei einer einfachen Genehmigung zwischen 25 und 90 Euro. Geht es um eine Ausnahmegenehmigung beträgt die Spanne zwischen 80 und 130 Euro.
Vorüberlegungen
Ist die Genehmigung für die Baumfällung bzw. Baumabtragung erteilt, müssen einige Fragen geklärt werden. Die wichtigste dabei: Welches Unternehmen soll die Abtragung vornehmen. Am besten, man sucht im Internet nach geeigneten Firmen und holt von ihnen dann verbindliche Angebote bzw. Kostenvoranschläge ein. Damit die erstellt werden können und tragfähig sind, ist meist ebenfalls eine Ortstermin nötig. Außerdem sollte man folgende Fragen geklärt haben:
Was soll mit dem Holz des Baums geschehen?
Soll daraus vielleicht Brenn- bzw. Kaminholz werden?
Wer schneidet es klein?
Wer entsorgt die anfallenden Grünabfälle?
Soll der Wurzelstock mit entfernt werden oder in der Erde verbleiben?
Soll ihn das Unternehmen entfernen oder macht man das selbst?
Ablauf
Eine Baumabtragung läuft für gewöhnlich nach einem bestimmten Schema ab. Das beauftragte Unternehmen wird dafür mit Lkw, Hebebühne, Minibagger, Werkzeug und Sicherungsmaterial wie etwa Seilen anrücken. Außerdem sind in der Regel gleich mehrere Mitarbeiter, mindestens jedoch zwei, vor Ort.
In einem ersten Schritt wird dann das Areal um den Baum abgesperrt. Es handelt sich dabei um eine Sicherungszone, die nicht betreten werden soll, weil die Gefahr besteht, dass herabfallende Äste oder andere Holzteile zu Verletzungen führen. Je nach Standort des Baums kann davon auch eine öffentliche Straße oder das Grundstück des Nachbarn betroffen sein.
Ist diese Absicherung erfolgt, werden sämtliche Äste des Baums mit einer Motorsäge abgesägt. Ein Mitarbeiter fährt dazu mit der Hebebühne nach oben und arbeitet sich Stück für Stück vor.
Sind alle Äste entfernt, wird der Stamm von oben her in kleinen Einheiten ebenfalls mit einer Motorsäge abgesägt bzw. abgetragen. Die einzelnen Elemente müssen dazu aus Sicherheitsgründen eventuell abgeseilt werden. Die Prozedur wird so lang fortgesetzt, bis nur noch ein Baumstumpf verbleibt.
Soll die Wurzel mit entfernt werden, kommt meist ein Minibagger zum Einsatz, der sie freilegt bevor sie dann ebenfalls zersägt wird. Je nach Wunsch wird das Holz anschließend gleich vor Ort entweder zu Brennholz geschnitten oder auf den Lkw zum Abtransport verladen. Mit dem angefallenen Grüngut verhält es sich ähnlich.
Kosten
Die Kosten hängen ganz wesentlich vom Umfang der zu erledigenden Arbeiten ab. Sie unterscheiden sich außerdem zum Teil erheblich von Unternehmen zu Unternehmen und von Region zu Region. Konkrete Angaben zu den Kosten zu machen ist daher ein schwieriges Unterfangen. Bei der folgenden Auflistung handelt sich um durchschnittliche Werte, die sich auf die Fällung bzw. Abtragung eines Baums mit einer Höhe von 15 bis 20 Metern beziehen:
- Fällung bzw. Abtragung: 200 bis 500 Euro
- Entfernung von Baumstumpf und Wurzel: 80 bis 200 Euro
- Leihgebühr für Hebebühne: circa 150 Euro
- Schnitt von Brennholz: 50 bis 100 Euro
- Entsorgung von Grüngut: 100 bis 150 Euro
Rechnet man zu diesen ungefähren Angaben noch die Gebühr für die Genehmigung hinzu, kommt man auf Gesamtkosten von 600 bis 1 200 Euro für einen Baum dieser Größenordnung.
Kostenlose Alternative
Da eine Baumfällung immer mit einem relativ großen Aufwand verbunden ist, gibt es kaum kostengünstige oder gar kostenlose Alternativen. Die Kosten lassen sich allerdings senken, indem man bestimmte Arbeiten wie etwa das Schneiden von Brennholz selbst übernimmt oder auf das Entfernen von Baumstumpf und Wurzel verzichtet. Unter Umständen ist aber auch ein Brennholzhändler bereit, den Baum kostenlos zu fällen, wenn er das anfallende Holz bekommt und dann verkaufen darf.
Außerdem sollte man im Bauhof oder dem Gartenamt seiner Kommune nachfragen, ob im Zuge von allgemeinen Pflegemaßnahmen nicht auch die anstehende Baumfällung vorgenommen werden könnte. Die Arbeiten selbst bzw. in Eigenregie durchzuführen wäre zwar sicherlich die kostengünstigste Variante, sie ist allerdings auch die mit Abstand gefährlichste.