Grabpflege – Kosten pro Jahr und steuerliche Absetzbarkeit
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Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, dann wünschen sich die Angehörigen auch ein ganzjährig gut gepflegtes Grab. Doch nicht jeder kann sich um die Grabpflege selbst kümmern, da er zum Beispiel beruflich sehr eingespannt ist oder das Grab weit vom eigenen Wohnort entfernt liegt. In einem solchen Fall kann das vor Ort zuständige Friedhofsamt und somit der Friedhofsgärtner mit der Grabpflege beauftragt werden. Wie hoch sind die Kosten, wie wird in einem solchen Fall am besten vorgegangen und können diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
Grabgestaltung
Die Grabgestaltung sollte den Hinterbliebenen gefallen, aber auch sollte immer noch Rücksicht darauf genommen werden, welche Pflanzen der Verstorbene bevorzugte. Da aber ein Grab immer noch in einem Gemeinschaftsfeld, dem Friedhof liegt, muss hier auch auf die anderen Hinterbliebenen Rücksicht genommen werden. So ist eine gewisse Einheit auf jedem Friedhof gewünscht, kann aber von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ausfallen. Gerade, wenn das Grab in Pflege bei der Friedhofsgärtnerei gegeben wurde, dann halten sich die Friedhofsgärtner hier entsprechend an die Friedhofsordnung und stellen diese über die Wünsche der Hinterbliebenen, wenn diese nicht mit den Richtlinien der Grabgestaltung zu vereinbaren sind. Doch der mögliche Freiraum für die Umsetzung der individuellen Wünsche bei den Hinterbliebenen bleibt trotzdem recht groß.
Grabpflege beauftragen
Auf jedem Friedhof gibt es eine Friedhofsgärtnerei, die sich um die gesamte Anlage aber auch um die einzelne Grabpflege kümmert, wenn sie hiermit beauftragt wird. Nicht jeder hat die Gelegenheit, immer vor Ort zu sein und sich selbst um das Grab zu kümmern. Auch wenn besonders pflegeleichte Pflanzen auf dem Grab kultiviert wurden, so muss doch öfters ein Besuch abgestattet werden um zu schauen, ob noch alles in Ordnung ist. Wird dies alles in die bewährten Hände der Friedhofsgärtner mit der Beauftragung der Grabpflege gegeben, muss sich hierüber keine Sorgen mehr von den Angehörigen gemacht werden. Zur Grabpflege gehören, je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde:
- die Bepflanzung, die zu den Jahreszeiten entsprechend gewechselt wird
- düngen und gießen bei Bedarf
- entfernen von Verschmutzungen auf dem Grab, wie Unkraut, Laub oder Äste
- werden Einsenkschäden festgestellt, werden diese behoben und unter Umständen neu bepflanzt
- Schneiden von Büschen, Bodendeckern und kleinen Bäumen
- dauerhafte Gestecke oder Wintergrün als Schmuck
- Grabschmuck zu bestimmten, vorher vertraglich festgelegten Terminen
- Termine können Totengedenktage oder persönliche Gedenktage sein
- zum Grabschmuck gehören Blumensträuße, Kränze, Pflanzschalen oder Gestecke
- auch dieser wird vorher vertraglich festgelegt
Grabpflege Kosten
Wird eine Grabpflege durch eine Gärtnerei in Auftrag gegeben, so entstehen hierfür natürlich auch jährliche Kosten, je nach vertraglicher Vereinbarung.
Ein Beispiel, wie eine solche Kostenrechnung aussehen könnte:
- jährliche Grundpflege für ein zweistelliges Grab etwa 190,00 Euro
- Bepflanzung im Frühjahr, Kosten für Pflanzen ca. 30,00 Euro
- Bepflanzung im Sommer, Kosten für Pflanzen ca. 30,00 Euro
- Bepflanzung im Herbst, Kosten für Pflanzen ca. 50,00 Euro
- Kosten für Erde, Dünger, Mulch und Torf etwa 28,00 Euro
- Lohn für die Pflanzung könnte ebenfalls zusätzlich berechnet werden mit etwa 9,00 Euro
- Extrakosten für gewünschte Gestecke z.B. am Totensonntag und/oder Geburtstag ca. 76,00 Euro
Auf diese Weise kommen im Jahr Grabpflegekosten in einer Höhe von rund 400,00 Euro auf die Hinterbliebenen zu. Werden diese jährlichen Kosten nun auf die Dauergrabpflege von 25 Jahren berechnet, dann werden hier um die 9.200,00 Euro fällig. Doch auch die Neuanlage eines Grabes kostet etwa 600,00 Euro, ebenso die Erneuerung nach 8 und 17 Jahren, bei denen jeweils nochmals ca. 600,00 Euro anfallen könnten. Diese 1.800,00 Euro werden nochmals zu den 9,200 Euro hinzugerechnet. Eine Dauergrabpflege für ein zweistelliges Grab, zum Beispiel von den Eltern oder Großeltern kann somit ungefähr 11.000,00 Euro für 25 Jahre kosten. Hinzu kommen Kosten für die Risiken von Einsenkungen sowie eine Verwaltungsgebühr, die ebenfalls berechnet werden müssen. Diese Rechnung ist jedoch nur ein Beispiel was eine Dauergrabpflege über 25 Jahre den Hinterbliebenen kosten könnte.
Steuerliche Absetzbarkeit
Sind die Kosten für die Grabpflege steuerlich absetzbar? Diese Frage muss leider mit einem deutlichen NEIN beantwortet werden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige mindestens ein Grab zu pflegen und die Kosten hierfür also fast jeder zu tragen hat. Ob hier eine Friedhofsgärtnerei mit der Grafpflege beauftragt wurde oder ob die Hinterbliebenen die Gräber selbst pflegen spielt in diesem Fall keine Rolle. So sieht der Gesetzgeber die aufgewendeten Kosten weder als haushaltsnahe Dienstleistungen noch als außergewöhnliche Belastungen und lehnt dadurch eine Steuererleichterung strikt ab. Eine besondere Ausnahme könnte hier nur sein, wenn sich die zu pflegende Grabstätte auf dem eigenen Grundstück befindet, was jedoch höchst selten vorkommen wird. So können zwar die Beerdigungskosten unter den außergewöhnlichen Belastungen angegeben und abgesetzt werden, nicht aber die weiterführenden, jährlichen Kosten für eine Grabpflege.
Selbst Vorsorge treffen
Auch wer sich noch nicht mit dem Tod auseinandersetzen muss, kann bereits zu Lebzeiten Vorsorge treffen und somit seinen Hinterbliebenen eine große Entscheidung abnehmen. Hierzu gehören neben der Bestattungsart auch ein Hinweis auf die gewünschte Grabbepflanzung. Durch einen Treuhand-Vorsorge-Vertrag beim zuständigen Friedhofsamt kann den Hinterbliebenen auch die Last der Kosten genommen werden, die für die Grabpflege anfallen. Denn hier werden bereits zu Lebzeiten die Kosten für die Grabpflege auf ein Treuhandkonto gezahlt. Hiervon nimmt der Friedhofsgärtner im Todesfall dann das Geld für die vereinbarte Grafpflege.
Auf die Angehörigen kommen in einem solchen Fall in der Regel keine weiteren Kosten zu. Doch was ist bei der eigenen Vorsorge zu beachten:
- bereits zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag einrichten
- dieser kann mit einer Dauergrabpflegeeinrichtung geschlossen werden
- diese Dauergrabpflegeeinrichtung beauftragt einen Vertragsbetrieb vor Ort mit der Grabpflege
- regelmäßige Kontrollen über die Vertragsleistungen werden durch die beauftragen Genossenschaften oder Treuhandstellen durchgeführt
- auf diese Weise werden den Hinterbliebenen Kosten und regelmäßige Kontrollen erspart
- die Treuhandkonten werden seriös und langfristig angelegt
- die gewünschte Grabpflege über die vereinbarte Laufzeit wird hierdurch abgesichert
Fazit
Eine externe Grabpflege kann teuer werden, muss aber nicht. Besonders wenn den Hinterbliebenen die Entscheidung von dem Verstorbenen noch zu seinen Lebzeiten abgenommen wurde und er sich bereits persönlich um seine spätere Grabpflege gekümmert hat. Auf diese Weise kommen auf die Hinterbliebenen in der Regel keine Kosten zu, da diese bereits auf ein Treuhandkonto zur Verwendung für die Grabpflege über einen bestimmten Zeitraum eingezahlt wurden. Ansonsten sollten sich die Hinterbliebenen eventuell darüber einigen, das Grab in Eigenverantwortung zu pflegen und dieses so pflegeleicht wie möglich zu gestalten. Gerade wenn sich das Grab am Wohnort eines Hinterbliebenen befindet, ist dies auf jeden Fall die preiswertere Lösung, denn jede Dienstleistung, die von der Friedhofsgärtnerei getätigt wird, kostet auch ihren Preis. Hinzu kommt, dass die Kosten für die Grabpflege in keiner Weise steuerlich absetzbar sind.