Scharka-Krankheit bekämpfen – Hilfe für Mirabellen und Aprikosen
Inhaltsverzeichnis
Eine direkte Bekämpfung der viral bedingten Krankheit im Sinne der Heilung befallener Pflanzen ist derzeit noch nicht möglich – daher erzielen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen vornehmlich das Vermeiden einer Krankheitsübertragung auf bisher gesunden Bestand.
Frühzeitiges Erkennen der Pflanzenkrankheit
Damit die Scharkakrankheit am eigenen Pflanzenbestand rasch entdeckt und somit einer Ausbreitung entgegengewirkt werden kann, ist es wichtig, die Symptome der Pflanzenkrankheit zu kennen. Bei Steinobstbäumen zeigt sich die Virusinfektion vor allem an den Früchten. Entsprechende erste Fruchtsymptome äußern sich ab Mitte Juli bereits vor Reifung der Frucht – zu erwähnen sind hier beispielsweise Einsenkungen in der Obsthaut, die gürtel- oder ringförmig ausgeprägt sein können. Auch auftretende Fehlbildungen an der Frucht können für die Scharkakrankheit sprechen. Deutlich wird die Pflanzenkrankheit dann vor allem durch den Blick auf das Innere betroffenen Steinobstes – am Stein sind in der Regel stark ausgeprägte blasse Zeichnungen in Ringform vorzufinden. Charakteristisch ist außerdem ein rotbraunes Fruchtfleisch gummiartiger Konsistenz. Befallene Früchte weisen meist nachlassende Schmackhaftigkeit und reduzierten Zuckergehalt auf.
Daneben können auch weniger deutlich zu erkennende Blattsymptome auf einen viralen Pflanzenbefall hindeuten. Bereits ab Juni zeigt das Laub von Steinobstbäumen hier Flecken oder Ringe in olivgrüner Tönung. Allerdings müssen diese Blattsymptome nicht in jedem Jahr auftreten.
Meldepflicht
Um einer unkontrollierten Ausbreitung der Scharkakrankheit vorzubeugen, unterliegt der Virusbefall lt. deutschem Bundesgesetzbuch (BGB) einer Meldepflicht. Ist etwa Baumbestand von der Pflanzenkrankheit betroffen, der sich kürzer als drei Jahre an seinem aktuellen Standort befindet, muss darüber hinaus die Herkunft entsprechender Pflanzen angegeben werden. Sofern eine lokale Behörde dies anordnet, können sogar Zucht und/oder Vertrieb von Pflanzen der Meldepflicht unterliegen, die für das Scharka-Virus besonders anfällig sind.
Vernichtung befallener Pflanzen
Nach einer Meldung von Pflanzenbestand, der mit dem Scharka-Virus infiziert ist, kann die zuständige Behörde zu einer Vernichtung betroffener Pflanzen auffordern. Eine entsprechende Beseitigung muss dann durch Ausrodung und Verbrennung geschehen – in der Regel haben diese Maßnahmen am direkten Standort erkrankter Pflanzen oder in unmittelbarer Nähe zu erfolgen. Kann eine Verbrennung zu beseitigender Pflanzen nur durch einen vorherigen Transport Letzterer erfolgen, so besteht dem Gesetz zufolge die Pflicht, zunächst auch Insekten (wie beispielsweise Blattläuse) zu vernichten, die am infizierten Bestand gefunden werden und die als Überträger des Virus infrage kommen. Vorsicht ist außerdem im Umgang mit verwendeten Unterlagen geboten.
Anbauverbot
Liegen auf einem bestimmten Grundstück Fälle von Scharkakrankheit vor oder besteht der Verdacht auf die virale Pflanzenkrankheit, so kann die zuständige Behörde auf Grundlage des Bundesgesetzbuches für angrenzende Anbauflächen ein Anbauverbot aussprechen. Ein solches Verbot von bis zu 12 Monaten betrifft Pflanzen, die bekanntermaßen anfällig für eine Infektion durch das Scharka-Virus sind.
Umsichtiger Anbau
Sollen in einem Gebiet mit bekannten Vorkommnissen der Scharkakrankheit Pflanzen angebaut werden, die prinzipiell eine entsprechende Virusinfektion erleiden können, so empfiehlt es sich, Sorten mit vergleichsweise hoher Resistenz auszuwählen. Im Gegensatz zu sogenannten anfälligen Pflanzensorten, deren Frucht bei vorliegender Infektion meist nicht vermarktbar ist, sind Symptome bei toleranten Sorten weniger stark ausgeprägt – entsprechendes Steinobst ist in der Regel genießbar.
Ausblick
Um ein Auftreten der Scharkakrankheit im Vorhinein zu vermeiden, beschäftigt sich die Forschung beispielsweise mit der Entwicklung von Steinobstsorten, die vollständig immun gegenüber der Scharkakrankheit sind. Die erste komplett resistente Pflaumensorte konnte bereits in den 1980er-Jahren gezüchtet werden.
Maßnahmen zur Krankheitseindämmung:
- frühzeitige Symptomerkennung & Meldung
- Vernichtung befallener Pflanzen
- lokale Insektenbekämpfung
- alternativer Anbau toleranter/resistenter Sorten
Steckbrief
Betroffene Pflanzen: Aprikose, Pfirsich, vor allem aber Pflaume und Zwetschge.
Schadbild
Früchte fallen vor der Reife ab. Weitere Symptome sind stark sortenabhängig. Bei Zwetschgen sind die Früchte von breiten, tiefen Rissen durchzogen, das Fruchtfleisch ist gummiartig und braun. Blätter mit verwaschenen ring- oder bandförmigen Flecken. Aprikosen- und Pfirsichfrüchte mit braunen Flecken und Ringen. Die Scharkakrankheit wird von wirtswechselnden Blattläusen übertragen und ist wie alle durch Viren hervorgerufenen Krankheiten nicht bekämpfbar.
Gefährlichste Zeit: Gesamte Vegetationsperiode
Abwehr: Erkrankte Bäume müssen gerodet und vernichtet werden.