Ruhestörung: Ratgeber Lärmbelästigung durch Nachbarn
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Dröhnend laute Musik von unten, stundenlanges Hämmern von oben, kreischende Kinder im Hof und der Hund im Dachgeschoss bellt dauerhaft – nicht jede Lärmbelästigung muss hingenommen werden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Hilfe bei Ruhestörung durch Nachbarn möglich ist.
Was ist Ruhestörung?
Ruhestörung beziehungsweise Lärmbelästigung liegt vor, wenn eine Lautstärke herrscht, die als belästigend oder unzumutbar empfunden werden kann und im Extremfall sogar gesundheitsschädigende Folgen für die Betroffenen hat.
Gegebenenfalls handelt es sich dabei sogar um eine Ordnungswidrigkeit, die nach Gesetz bußgeldwürdig ist. Allerdings ist nicht jeder Lärm und jedes Geräusch direkt als Ruhestörung eingestuft. Entscheidende Faktoren sind:
- Art
- Dauer
- Intensität
- Uhrzeiten
- Vermeidbarkeit
Zu Ruhezeiten von 22 bis 6 oder 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist grundlegend Zimmerlautstärke einzuhalten. In der Wohnung verursachte Geräusche sollten also von den Nachbarn kaum bis gar nicht wahrgenommen werden können. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Dezibel-Wert für diese Zimmerlautstärke gibt es jedoch nicht.
Gesetzliche Grundlagen
In §117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist festgehalten, wie die Definition für Ruhestörungen ausfällt. Allerdings ist die Beschreibung vage gehalten. Daher handelt es sich häufig um Einzelfallentscheidungen, die notfalls vor Gericht getroffen werden müssen.
Ausnahmen
Von der Ruhestörung ausgenommen sind unter anderem diese Geräusche:
- Schreien und Weinen von Säuglingen oder Kleinkindern
- Spielgeräusche
- nächtliches Baden oder Duschen, sofern kurzgehalten
- unvermeidbare Geräusche auch innerhalb der Ruhezeiten
Die Ausnahmen sind sehr begrenzt. Bei Kindern gibt es die größten und großzügigsten Ausnahmen. Auch wenn diese beispielsweise innerhalb der Ruhezeiten weinen oder durch die Wohnung trampeln, müssen Nachbarn dies in der Regel hinnehmen.
Vorgehen bei Ruhestörung
Wer sich wiederholt von den Nachbarn in seiner Ruhe gestört und von Lärm belästigt fühlt, dem stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. In unserem Ratgeber zur Ruhestörung durch Nachbarn zeigen wir Ihnen, welche Schritte wirklich sinnvoll sind und wann welche Maßnahme angeraten sind.
Gespräch suchen
Oftmals ist Nachbarn nicht bewusst, wie laut ihre Geräusche in anderen Wohnungen zu hören sind. Schalldämmung, Bauweise, Lebensweise und die eigene Empfindlichkeit spielen hierbei entscheidende Rollen.
Wer beispielsweise abends gerne laut Musik hört, um sich zu entspannen, ist sich vielleicht nicht bewusst, dass der Nachbar dadurch nicht in den Schlaf findet – aber 5 Uhr morgens aufstehen muss.
Lärmprotokoll führen
Bei häufiger Ruhestörung sollte ein Lärmprotokoll über mehrere Wochen geführt werden. Vermerkt werden hierbei:
- Art des Geräuschs
- Intensität / Lautstärke
- Zeitpunkt und Dauer
Bellt der Nachbarshund beispielsweise täglich anhaltend für eine Stunde oder saugt jemand immer wieder um Mitternacht Staub? Diese Informationen gehören in das Lärmprotokoll, das dem Vermieter, der Hausverwaltung oder auch einem Anwalt und dem Mieterschutzbund vorgelegt werden kann.
Verwaltung kontaktieren
Wenn das direkte Gespräch keine Änderung bringt, kann die Hausverwaltung eingeschaltet werden. Diese kann den für die Ruhestörung verantwortlichen Mieter auf den Missstand hinweisen. Kommt es weiterhin zur Lärmbelästigung, stehen zwei Optionen zur Verfügung.
Zum einen kann eine Überprüfung stattfinden. Verhält sich der Nachbar ganz normal, hält sich an Ruhezeiten und nimmt Rücksicht, könnten sich fehlende Schalldämmung oder bauliche Mängel verantwortlich zeigen. In diesem Fall ist eine Mietminderung möglich.
Hält der lärmende Nachbar sich weiterhin nicht an Ruhezeiten, kann hingegen eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung erfolgen.
Ordnungsamt informieren
Das Ordnungsamt ist parallel zu der Vermietung eine gute Anlaufstelle, wenn es sich um Nachbarn im Haus oder in der weiteren Nachbarschaft handelt.
Stellt dieses eine Ordnungswidrigkeit fest, können laut OWiG §117 für den Auslöser Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Polizei verständigen
Wirft jemand außerhalb von Silvester Böller vom Balkon, schreien sich die Leute von gegenüber seit Stunden an oder läuft die lautstarke Party trotz mehrfacher Bitten um 3 Uhr nachts weiter? Handelt es sich um eine akute und extreme Ruhestörung, sollte die Polizei verständigt werden. Die Beamten nehmen die Personalien der Verursacher auf, sodass für das Einschalten des Ordnungsamtes oder der Vermieter bereits aktenkundige Einträge vorliegen.
Mieterschutzbund und Anwalt konsultieren
Beim Anstreben einer Mietminderung durch Ruhestörung sollten Sie zunächst Mieterschutzbund und einen Anwalt für Mietrecht als Ratgeber einschalten. Hierdurch werden das richtige Vorgehen und die Erfolgschancen im individuellen Fall klar. Das spart Zeit und Nerven. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für den Mieterschutzbund liegt zwischen 50 und 90 Euro und kann sogar eine Mietrechtsschutzversicherung beinhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ein Lärmprotokoll ist bereits eine gute Basis. Zusätzlich können Sie einen Schallpegelmesser beziehungsweise Phonometer oder eine entsprechende App verwenden, um die Lärmbelästigung exakt festzustellen und die Werte in Dezibel zu erfassen. Auch Überprüfungen durch das Ordnungsamt sind möglich.
Ausnahmen gibt es an Silvester und bei Babys sowie Kleinkindern. Auch bei einem Umzug gelten besondere Umstände. Bei Geburtstagen und Partys gelten die Ruhezeiten aber weiterhin.
Anhaltende und laute Geräusche während der Ruhezeiten gelten mit wenigen Ausnahmen als Lärmbelästigung. Dazu können eskalierende Streitigkeiten, Bohrmaschinen, Musik, Gartengeräte und sogar anhaltende Sexgeräusche gehören.
Ja, das ist möglich und gilt nicht nur für Nachbarn. Ist beispielsweise im Erdgeschoss eine im Keller befindliche Anlage deutlich hörbar und verursacht unangenehme laute Geräusche, kann die Wohnqualität dadurch ebenfalls eingeschränkt sein. Das ist ein eindeutiger Grund für eine Reduzierung der Miete.