Brüstungshöhe bei Fenster & Balkon – Das sollten Sie beachten
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Brüstungen werden zum Schutz vor einem Absturz aus hohen Höhen errichtet. Auch sollen diese als Barriere für ein Durchrutschen sein und einen Stoß auffangen. So sind die Brüstungshöhen je nach Fallhöhe gesetzlich geregelt und die Mindesthöhe sollte hier auf jeden Fall eingehalten werden. Wird höher gebaut, dann sind auch die Ästhetik und der Gesamteindruck des Hauses zu beachten.
Brüstungshöhe, wie geregelt
Da jede Öffnung im Haus, zum Beispiel ob Fenster oder Balkon, eine andere Funktion darstellt, sind hier die Brüstungshöhen auch unterschiedlich angelegt. Es gelten andere Bestimmungen. Wichtig ist hierbei vor allem die optimale Sicherheit. Die Höhe der Brüstungen kann hierbei auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein und sollte daher vor dem Bau oder der Restaurierung eines Hauses mit dem Bauamt abgestimmt werden. Es liegt vor allem an der Absturzhöhe, wie hoch die Brüstung insgesamt sein muss. So regeln die meisten Bundesländern dies wie folgt:
- Mindesthöhe allgemein 80 Zentimeter
- Absturzhöhe unter zwölf Metern: Mindesthöhe 90 Zentimeter
- Absturzhöhe über zwölf Meter: Brüstungshöhe mindestens 1,10 Meter
- Brüstungshöhe wird ab Balkonboden bemessen
Die in den Bundesländern geregelten Landesbauordnungen schreiben jedoch oft andere Höhen vor. So beträgt die Mindesthöhe bei einer Absturzhöhe von unter 12 Metern in manchen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, einen Meter, in anderen wiederum gelten die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Zentimeter. Da zur Absturzhöhe immer auch das Geländer mit eingeschlossen wird, erhöht sich diese dann auch bei einem besonders hohen Balkongeländer.
Aspekte berücksichtigen
Für die eigene Sicherheit und die der Familie sollten bei einem Hausbau oder bei der Restaurierung eines Hauses aber auch weitere Aspekte berücksichtigt werden. Denn ein Meter ist nicht besonders hoch, auch 1,10 Meter kann bei einer Absturzhöhe über zwölf Metern oftmals nicht genügen. So sollte bei der Entscheidung für die Höhe der Brüstungen sowohl bei den Fenstern als auch bei den Balkongittern noch das Folgende bedacht werden:
- leben kleine Kinder im Haushalt
- wohnen sehr große Personen mit im Haushalt
- alte Personen mit Gehschwierigkeiten
Auch Vierzehnjährige können noch über eine Brüstung stürzen, wenn sie sich weit nach vorne beugen. In einem solchen Fall kann auch eine 1,10 Brüstung noch zu niedrig sein. Ebenso könnten ältere Personen ins Straucheln geraten und über Brüstung fallen. Daher kann eine Brüstung immer höher gewählt werden, als vorgeschrieben.
Auf Bundesland achten
Vor allem in welchem Bundesland ein Haus gebaut oder saniert wird, ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen für die Brüstungshöhen zu kennen. Denn dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hierbei geht es nicht nur um die reine Höhe, sondern oftmals auch in Verbindung mit dem gewählten Material für die Brüstungen. Zwar wird die Höhe bundesweit zwischen 80/ 90 cm und 1,10 Metern bemessen, dennoch kann es Unterschieden geben. Hier ein paar Beispiele:
Baden-Württemberg
Hier sticht ein massiver Baustil hervor, daher genügen 80 Zentimeter Brüstungshöhe bei einer Tiefe von 20 Zentimetern, was bei gemauerten Brüstungen häufig der Fall ist. Brüstungen aus Glas, Stahl oder Holz sind jedoch hiervon ausgenommen.
Bayern
In diesem Bundesland ist die Brüstungshöhe vor allem nach der Nutzung des Hauses geregelt. So müssen die Brüstungen in Bürogebäuden höher angelegt werden, in Wohngebäuden dürfen diese allerdings niedriger angesetzt werden.
Rheinland-Pfalz
Hier gilt die Regel, dass die eigentlichen Brüstungen für Fenster und Balkone auch niedriger sein dürfen, dann müssen diese jedoch anders abgesichert werden, zum Beispiel durch ein aufgebautes Geländer, das zusätzliche Höhe bietet.
Balkonbrüstung Gestaltung
Vor allem die Gestaltung von Balkonbrüstungen gibt dem Haus erst sein dekoratives Aussehen. Auch dieser Aspekt sollte bei einem Bau oder der Sanierung eines Hauses neben der Sicherheit bedacht werden. Denn die Balkonbrüstungen gehören zu einem festen Bestandteil der Architektur und können durch die Optik das Erscheinungsbild eines Gebäudes positiv beeinflussen. Werden daher die Brüstungen individuell dem Haus angepasst, dann sollte hierbei auf das Folgende geachtet werden:
- immer die vorgeschriebenen Mindestmaße einhalten
- wetterfestes Material nutzen
- Glas, Metall oder Stein
- für den Weitblick transparentes Material wählen
- bei Perforationen auf das Lichtspiel achten
Fensterbrüstungen
Die Höhe für die Brüstung bei Fenstern ist ebenfalls gesetzlich geregelt. So kann diese in der Verordnung Din 5034-4 nachgelesen werden. So sieht diese Verordnung die folgenden Aspekte bei einem Fenstereinbau vor:
- Absturzhöhe, Höhe vom Bodengrund bis zum Fenster
- hierbei liegt das vorgeschriebene Mindestmaß bei 80 cm
- immer dann, wenn die Absturzhöhe nicht mehr als 12 Meter beträgt
- ab 12 Metern Höhe sind 90 cm Brüstungshöhe angesetzt
- hier wird immer zwischen fertigem Innenboden und Fensterunterseite gemessen
Bei diesen Vorgaben der Höhen handelt es sich jedoch nur um Mindesthöhen, die eingehalten werden müssen. Werden die Fenster höher eingebaut, ist dies durchaus zulässig. Niedrige Fenster in einem Parterre sind hierbei durchaus vorstellbar. Doch wer schon mal aus dem dritten oder vierten Stock geschaut hat, kann sich vorstellen, wie niedrig hier 90 cm Brüstungshöhe auch bei einem Fenster sein können. Vor allem, wenn sehr großgewachsene Menschen im Haushalt leben.