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Hundegebell: ab wann ist es Ruhestörung? – Infos und Urteile

Hunde gehören neben Katzen zu den beliebtesten Haustieren. Im Gegensatz zu den Stubentigern können Hunde allerdings eine erhebliche Lärmbelästigung verursachen. Rechtsstreitigkeiten wegen Hundegebell beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Und so manche gute Nachbarschaft ist deshalb bereits in die Brüche gegangen. Dabei gibt es genaue Vorgaben, wann und wie lange ein Hund bellen darf. Dumm nur, dass die Tiere davon nichts wissen.

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Bellen

Das Bellen ist eine Kommunikationsform des Hundes und seine mit großem Abstand am häufigsten vorkommende Lautäußerung. Wie ausgeprägt und wie lange ein Hund bellt ist abhängig von der Rasse und der Sozialisation des Tieres. Forschern zufolge gibt es insgesamt sechs Gründe, warum Hunde überhaupt bellen. Der mit großem Abstand am häufigsten vorkommende Grund ist das Buhlen um Aufmerksamkeit. Außerdem können Frustration, Freude, Angst, Nervosität und eine gefühlte Bedrohung das Bellen auslösen. Der Hunde reagiert dabei instinktiv. Allerdings besteht auch ein Zusammenhang zwischen der Erziehung des Tieres und der Zuwendung, die es von seinem Besitzer bekommt. Der Mensch ist denn auch in erster Linie Adressat des Bellens.

Problemlage

Lautes und häufig auftretendes Hundegebell kann sich zu einem erheblichen Problem entwickeln. Vor allem Nachbarn fühlen sich davon häufig extrem belästigt und in ihrer Ruhe gestört. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob ein Hund lediglich in der Wohnung gehalten wird oder auch im Garten frei rumlaufen darf. Das Belästigungspotenzial ist dabei sowohl von der Lautstärke als auch von der Häufigkeit abhängig. Konflikte mit Nachbarn ergeben sich regelmäßig, weil Hundebesitzer das beständige Bellen nicht abstellen können oder wollen. Das gilt vor allem für Hunde, die im Freien gehalten werden oder sich über längere Zeit hinweg im Garten aufhalten dürfen. Sich von Hundegebell gestört zu fühlen hat dabei nichts mit Spießigkeit oder mangelnder Tierliebe zu tun. Lautes Bellen ist vielmehr tatsächlich eine erhebliche Lärmbelästigung.

Rechtslage

Gesetzeslage unbedingt beachten

Vom Grundsatz her ist das Bellen eines Hundes eine sogenannte Lärmimmission. Das bedeutet, dass durch das Bellen Menschen in ihrem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt werden können. Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen, in denen permanentes Hundegebell zu extremen Schlafstörungen oder zu chronischem nervösen Verhalten geführt hat. Gerichte haben deshalb bis hin zu höchstrichterlichen Entscheidungen bereits zahlreiche Urteile gefällt, in denen das Bellen eines Hundes als Belästigung gewertet wird. Daraus ergibt sich dann zwangsläufig oft auch ein Anspruch des Betroffenen auf Unterlassung. Allerdings trifft das nicht auf jede Art von Bellen zu.
Folgende Rahmenbedingungen gelten:

  • Das Gebell muss das ortsübliche Maß überschreiten. Jemand, der in einem Dorf auf dem Land lebt, hat daher zwangsläufig mehr Hundegebell zu ertragen als jemand der in einem Hochhaus in der Großstadt wohnt.

  • In den Ruhezeiten muss das Gebell grundsätzlich unterbleiben.

  • Kurzes, situationsbezogenes Bellen etwa zur Begrüßung eines Menschen ist auch während der Ruhezeiten erlaubt.

  • Mehr als eine halbe Stunde durchgängiges Bellen am Tag oder ein mehr als zehnminütiges Bellen während der Ruhezeit gelten definitiv als Lärmbelästigung, das für den Hundehalter ein Bußgeld zur Folge haben kann.

Maßgeblich für den Umgang mit bellenden Hunden sind vor allem der Paragraph § 906 BGB. Dort ist Hundegebell zwar mit keinem einzigen Wort erwähnt. Es geht jedoch um Immissionen, die auf die Umwelt einwirken. Wie bereits erwähnt kann das Bellen als störende oder gar gesundheitsgefährdende Lärmimmission gewertet werden. Da es keine expliziten rechtlichen Regelungen zum Hundegebell gibt, kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten vor Gericht. Die zahlreichen Urteilen, die in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich ergangen sind, sprechen allerdings eine deutliche Sprache und geben die oben beschriebene Richtung vor. Entscheidend ist aber letztlich immer der konkrete Einzelfall.

Lärmbelästigung

Hundegebell - Ruhestörung?

Vor diesem Hintergrund dürfte nun klar geworden sein, dass es keine genauen, vom Gesetzgeber festgelegten Angaben zum Thema Hundegebell gibt. Maßgeblich sind daher die bislang ergangenen Urteile. Sie haben zwar keine allgemeine Rechtsgültigkeit, werden aber von anderen Gerichten regelmäßig als eine Art Richtschnur herangezogen. Grundsätzlich gilt, dass eine Lärmbelästigung durch einen bellenden Hund unterbleiben muss. Die Frage ist nun aber, ab wann es sich wirklich um eine Lärmbelästigung handelt. Ein paar Beispiele mögen das verdeutlichen und eine ungefähre Orientierung geben:

Durchgehendes Bellen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat bereits im April 1988 entschieden, dass ein durchgehendes, dauerhaftes Bellen von einer halben Stunde am Tag nicht zumutbar ist. In diesem Fall kann also eindeutig von einer nicht zulässigen Lärmbelästigung gesprochen werden. Diese muss vom Hundebesitzer dann auch abgestellt werden. (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 U 265/87)

Gebell während der Ruhezeiten

Im November 1989 hat das OLG Hamm ebenfalls entschieden, dass Hundegebell während der Ruhezeiten, der Nachtzeiten, der Mittagszeit sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zumutbar ist. Auch in diesem Fall muss der Hundebesitzer dafür Sorgen tragen, dass das Bellen unterbleibt. Tut er das nicht, wird ein Bußgeld fällig. (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89)

Hundegebell in Intervallen

Das Amtsgericht (AG) Bremen hat im Mai 2006 geurteilt, dass ein Bellen in Intervallen oder „im Duett“ in Zeiträumen von einer bis drei Stunden nicht zumutbar ist, auch wenn der oder die Hunde dabei immer nur ein bis fünf Minuten gebellt haben. (AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005)
Hinweis: Ein kurzes Bellen, das vom Hundebesitzer auch nicht beeinflusst werden kann, muss stets hingenommen werden. Folglich handelt es sich hierbei auch nicht um eine Lärmbelästigung, auch wenn einzelne davon durchaus erschreckt werden können.

Ruhezeiten

Wie bereits erwähnt spielen die Ruhezeiten im Zusammenhang mit Hundegebell eine große Rolle. In diesen Zeiten soll nämlich tatsächlich Ruhe herrschen. Sie dienen der Erholung und der Stille. Ein bellender Hund würde da extrem stören und den Sinn solcher Zeiten unterlaufen. Als Ruhezeiten gelten grundsätzlich die Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens (Nachtruhe) sowie die Mittagszeit zwischen 12 Uhr und 15 Uhr. Außerdem gehören die Sonn- und Feiertage zu den Ruhezeiten, in denen es kein Hundegebell geben darf.

Tipp:

Ruhezeiten spielen für Gartenbesitzer grundsätzlich eine wichtige Rolle. Was man während der Ruhezeit im Garten erledigen darf und was nicht regelt normalerweise eine spezielle Satzung der Gemeinde oder der Stadt, in der man wohnt. Es empfiehlt sich daher, sich diese Satzung genau anzuschauen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Reaktion auf Hundegebell

Hundegebell - Ruhestörung?

Wer sich von Hundegebell in der Nachbarschaft belästigt fühlt, muss früher oder später natürlich darauf regieren. Eine Anzeige bzw. eine Klage auf Unterlassung sollte dabei stets das letzte Mittel sein, das man wählt. Besser ist es da allemal mit dem Hundebesitzer das Gespräch zu suchen und ihn auf die Problematik hinzuweisen. In diesem Zusammenhang kann man selbstverständlich auch auf die rechtliche Situation eingehen und dezent erwähnen, dass es sich bei dem Bellen um eine unzulässige Lärmbelästigung handeln kann.

Wichtig ist nur, dass man eine gütliche Einigung anstrebt, schließlich kann eine gestörte nachbarschaftliche Beziehung belastend für alle Beteiligten sein. In einem Mietshaus macht es unter Umständen auch Sinn, den Vermieter über das Bellen zu informieren. Ist der Hundehalter allerdings nicht willens oder in der Lage, dass Bellen seines Tieres abzustellen, hilft nur noch der Gang vor Gericht. Und der sollte nicht ohne Anwalt erfolgen.

Hinweis:

Bei länger anhaltendem, durchgehenden Gebell kann und darf man selbstverständlich auch die Polizei rufen.

Problem Mensch

Das Problem hinter übermäßigem Gebell ist in den meisten Fällen weniger der Hund, als vielmehr der Hundebesitzer. Häufig ist entweder in der Erziehung des Tieres etwas schief gelaufen oder die Haltung stimmt einfach nicht. Dem Hund kann man folglich das Bellen auch nicht vorwerfen. Er folgt damit seiner Natur und seinen Bedürfnissen. Das bedeutet aber auch, dass der Hundehalter bis zu einem bestimmten Punkt für das Verhalten seines Tieres verantwortlich ist. Er muss dafür Sorge tragen, dass es sich so verhält, dass andere von ihm weder gefährdet noch belästigt werden. Allerdings ist vielen Hundehaltern gar nicht bewusst, welche Verantwortung sie und welch großen Einfluss sie auf das Verhalten des Tieres haben.

Bellen abgewöhnen

Hundegebell - Ruhestörung?

Hunden, die viel und ausdauernd bellen, kann man dieses Verhalten selbstverständlich auch abgewöhnen – und zwar unabhängig von der Rasse und dem Alter des Tieres. Dazu gibt es ganz bestimmte Tricks und Trainingsmethoden, die stets auf eine Verhaltensänderung abziehen. Zwang oder gar Gewalt dürfen dabei natürlich keine Rolle spielen. Sie bewirken auch nichts, sondern verschlimmern die Situation eher. Am besten ist es, man holt sich Rat vom Hundeexperten, die man beispielsweise in Hundeschulen findet. Sehr oft führt ein gezieltes Arbeiten mit dem Hund nicht nur dazu, dass er das übermäßige Bellen lässt, sondern auch zu einem engeren, intensiveren Verhältnis zwischen Besitzer und Tier.

Autor Heim-Redaktion

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